Stand 01.06.2022
§ 1 Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Ihr Vertragspartner:
Gemmer-Solar GmbH, Ortsstraße 13, 56379 Scheidt, Eingetragen im Handelsregister beim AG Montabaur unter HRB 28559, nachfolgend kurz „Gemmer-Solar“ genannt.
2. Für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen sowie des erforderlichen Zubehörs durch die Gemmer-Solar an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „der Kunde“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „die AGB“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, nur wirksam, wenn Gemmer-Solar schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragserklärungen, Vertragsinhalt, Verbraucherinformation
1. Die Präsentation von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der Gemmer-Solar, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zum Kauf und zur Errichtung mit Gemmer-Solar (im Folgenden auch: „die Bestellung“) abzugeben. Die Bestellung durch den Kunden erfolgt durch die Übersendung der von dem Kunden gezeichneten Angebote an Gemmer-Solar.
2. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden per E-Mail und /oder Schriftlich bestätigt. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des verbindlichen Kaufangebots durch Gemmer-Solar dar.
3. Im Falle der Bestellung von stromerzeugenden Anlagen vereinbaren der Kunde und Gemmer-Solar nach der Bestellung einen Vor-Ort-Termin zur Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten.
4. Die verbindliche Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Auftragsbestätigung. Gemmer-Solar kann das verbindliche Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang annehmen.
5. Erfolgt die verbindliche Annahme des Angebotes durch Lieferung ohne vorherige Bestätigung, so kommt der Vertrag durch Erbringung der Leistung zu Stande. In diesem Fall gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
§ 3 Termine, Lieferzeiten, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
2. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferzeit von Gemmer-Solar genannt oder eine solche vereinbart, geschieht dies ausschließlich aus logistischen Gründen. Es handelt sich nur dann um einen verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunkt, wenn der Termin von Gemmer-Solar ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ mindestens in Textform bestätigt wird.
3. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferzeiten und Lieferterminen ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen.
4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt die Ware ordnungsgemäß am vereinbarten Lieferort abgeliefert werden kann.
5. Sofern und solange sich der Kunde mit einer Vertragspflicht ganz oder teilweise in Verzug befindet oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, ist Gemmer-Solar berechtigt, die Leistungen bis zur Beendigung des Verzugs oder der Vornahme der Mitwirkungshandlung auszusetzen.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über. Gemmer-Solar kann im Fall des Annahmeverzuges nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
§ 4 Montage, Genehmigungen, Voraussetzungen des Gebäudes
1. Gemmer-Solar errichtet die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen bei dem Kunden.
2. Der Kunde gestattet Gemmer-Solar und von Gemmer-Solar beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere
a. die Anbringung und Installation der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen
b. die Errichtung von Messeinrichtungen
c. die Verlegung von Anschlussleitungen
d. die Installation sonstiger Komponenten
3. Der Kunde gewährt Gemmer-Solar und von Gemmer-Solar beauftragten Personen ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen erforderlich ist.
4. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an oder auf der die stromerzeugende und/oder stromspeichernde Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der stromerzeugenden und/oder stromspeichernden Anlage erforderlich ist. Gemmer-Solar haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der stromerzeugenden und/oder stromspeichernden Anlage entstehen.
5. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch Gemmer-Solar nicht ausdrücklich in Schrift- oder in Textform im Sinne des § 126 ff. BGB vereinbart worden ist.
§5 Zahlungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
1. Die angegebenen Preise enthalten die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen gegebenenfalls Versand- und Transportkosten.
2. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder zu den in der Auftragsbestätigung von Gemmer-Solar festgelegten Fälligkeitsterminen (gestaffelte Teilzahlungen).
3. Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Überweisung des Kunden auf die in der Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung oder per Lastschrifteinzug. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Zahlung zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Fälligkeitszeitpunkten in der dort festgelegten Höhe.
4. Die Lieferung erfolgt nach Eingang der Zahlung. Im Fall von gestaffelten Teilzahlungen erfolgt die Lieferung nach Eingang der ersten Anzahlung.
5. Soweit eine Fälligkeit der Rechnung nicht vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen vom Kunden spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungseingang zu zahlen. Im Fall von Überweisungen und Lastschriften ist für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen der Eingang auf dem Konto von Gemmer-Solar maßgeblich. Zahlungen per Wechsel, Scheck oder Nachnahme sind nur zulässig, sofern dies im Einzelfall gesondert vereinbart wird.
6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Gemmer-Solar berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden geschlossen werden kann.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Gemmer-Solar anerkannt sind.
8. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen, trägt der Kunde.
§ 6 Eigentum, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
2. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises behält sich Gemmer-Solar das Eigentum an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen und ihren Bestandteilen vor („Eigentumsvorbehalt“). Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu behandeln, insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen (z.B. durch Diebstahl) und Beschädigung oder Zerstörung durch unvorhergesehene Ereignisse (z.B. durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Brand, Wasser, Sturm) ausreichend und zum Neuwert zu versichern.
3. Soweit die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, so geschieht dies i.S.v. § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck; dieser endet mit Beendigung des Eigentumsvorbehalts.
4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen oder Teilen hiervon ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum der Gemmer-Solar an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen hinzuweisen und Gemmer-Solar unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich oder in Textform (Email, Fax, etc.) zu benachrichtigen.
5. Übersteigt der Wert aller Gemmer-Solar zustehenden Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt etc.) die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, wird Gemmer-Solar auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 7 Gewährleistung
1. Jedwede Angaben von Gemmer-Solar zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots der Gemmer-Solar generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich.
2. Abweichungen von der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des an dem vom Kunden gewünschten Installationsort örtlich zuständigen Stromnetz-/Verteilnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für (a) Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom Kunden gewünschten Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b) den Ersatz von Komponenten der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
3. Soweit durch Gemmer-Solar oder auf Internetseiten von Gemmer-Solar finanzielle Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt: „PV-Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. Gemmer-Solar übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der PV-Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den PV-Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die PV-Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von Gemmer-Solar Nacherfüllung zu verlangen.
5. Darüber hinaus hat Gemmer-Solar das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Erst wenn auch diese wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6. Die stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Anlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wird bzw. wurde, insbesondere wenn Veränderungen an den stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen oder ihren Komponenten vorgenommen wurden oder der Kunde dies durch Dritte hat vornehmen lassen. Zusätzlich und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen Gemmer-Solar gewähren Hersteller von stromerzeugenden und stromspeichernden Anlagen in der Regel eine Garantie gemäß Ihren jeweiligen Herstellerbedingungen („Herstellergarantien“). Eine Haftung von Gemmer-Solar für die Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausgeschlossen.
8. Etwaige Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden und sind nicht übertragbar (§ 433 BGB).
§ 8 Haftung und Schadensersatz
1. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
2. Für sämtliche Ansprüche Fällen unbeschränkter Haftung – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichend geregelten Verjährungsfristen für Sachmängel bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 2 unberührt.
3. Sämtliche in diesen AGB niedergelegten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag
1. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der stromerzeugenden und/oder stromspeichernden Anlagen an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.
2. Gemmer-Solar ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn berechtige Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen wird.
3. Berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2 liegen insbesondere dann vor, wenn
a. der Kunde gegenüber einer Bank oder Gemmer-Solar gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen; oder
b. der Kunde eine fällige Zahlung an Gemmer-Solar nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin geleistet hat.
4. Hat Gemmer-Solar berechtigte Zweifel im Sinne der Ziffer 2, teilt Gemmer-Solar dies dem Kunden unverzüglich mit. Zahlt der Kunde daraufhin den vollen noch offenen Betrag binnen 7 Kalendertagen vorbehaltlos per Vorkasse, sind die berechtigten Zweifel widerlegt und Gemmer-Solar steht aus diesem Grund kein Rücktrittsrecht mehr zu.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die in der den AGBs nachfolgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Kunde nach näherer Maßgabe des Inhalts der Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die gemäß Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sofern der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist bzw. wurde und mit der Leistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat (§ 356 IV BGB).
§11 Verbraucherschlichtung – Information gem. § 36 VSBG
Gemmer-Solar ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Schlichtungsverfahren, Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit über ein Online-Streitbeilegungsverfahren der europäischen Union gemäß der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) und der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an der Verbraucherschlichtungs-stellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere Email-Adresse dazu ist: info@gemmer-solar.de
§ 13 Datenschutz, Einwilligung
1. Gemmer-Solar wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wahren.
2. Personenbezogene Daten des Kunden werden von Gemmer-Solar erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Begründung und die Durchführung dieses Vertrags dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind und stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zu diesem Zweck zu.
4. Gemmer-Solar ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Kaufvertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Käuferseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Kunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet. Für die Prüfung wird Gemmer-Solar Leistungen von Auskunfteien, z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Kunden an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen.
5. Gemmer-Solar ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags (z.B. für Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) erforderlich ist. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass Gemmer-Solar diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung an Dritte (z.B. Inkassobüros) weiterleitet.
6. Gemmer-Solar wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen.
§ 14 Allgemeine Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
3. Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
4. Gemmer-Solar schuldet nicht die Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen.
5. Gemmer-Solar ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Waren ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben.
Beinhaltet der Vertrag nicht den Kauf einer beweglichen Sache (z.B. Photovoltaikanlage) durch Sie, beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unter:
Gemmer-Solar GmbH
Ortsstraße 13
56379 Scheidt
Email: info@gemmer-solar.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer Email, eines Telefax oder eines mit der Post versandten Briefs) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Gemmer-Solar GmbH, Ortsstraße 13, 56379 Scheidt) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 250 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Abschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Ende der Widerrufsbelehrung